Familie sitzt am Küchentisch und prüft die Pflegekosten

Ratgeber Finanzierung

Betreuung ohne
Eigenanteil?

Wann das Sozialamt die 24-Stunden-Betreuung übernimmt, und was dabei wirklich geprüft wird.

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Ehrlich vorweg

Wir versprechen Ihnen hier keine Nullkosten. Ob und wie viel das Sozialamt übernimmt, entscheidet das Amt nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Was wir können: Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, und Sie durch den Antrag begleiten. Viele Familien geben auf, bevor sie überhaupt gefragt haben.

Die Lücke, um die es geht

Eine 24-Stunden-Betreuung kostet je nach Sprachkenntnissen und Erfahrung zwischen 2.600 und 3.500 Euro im Monat. Das Pflegegeld der Pflegekasse liegt zwischen 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro. Bei einer Durchschnittsrente bleibt trotzdem eine Lücke von oft mehr als tausend Euro im Monat.

An dieser Stelle glauben die meisten Familien, es bleibe nur das Pflegeheim. Das stimmt nicht. Für genau diese Lücke gibt es eine eigene Leistung.

Hilfe zur Pflege: die Leistung, die kaum jemand kennt

Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Sie greift, wenn die eigenen Mittel die notwendige Pflege nicht decken. Anders als beim Pflegegeld gibt es keinen festen Betrag: Das Amt rechnet Ihre Kosten gegen Ihr Einkommen und übernimmt die Differenz, soweit die Betreuung notwendig und angemessen ist.

Wichtig für die Betreuung zu Hause: Das Amt vergleicht die Kosten mit einem Heimplatz. Weil ein Heimplatz häufig teurer ist als eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause, geht diese Rechnung oft zu Ihren Gunsten aus.

Was geprüft wird

Einkommen der pflegebedürftigen Person. Rente, Pflegegeld, Miete aus Vermietung. Beim Ehepaar wird das gemeinsame Einkommen betrachtet, dem Partner bleibt ein eigener Anteil.

Vermögen über dem Schonbetrag. Ein Schonvermögen bleibt unangetastet, ebenso ein angemessenes selbstbewohntes Haus, eine Bestattungsvorsorge und bestimmte Altersvorsorge.

Einkommen der Kinder erst ab 100.000 Euro. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wird darunter nicht geprüft und nicht gefragt.

Ein Rechenbeispiel

Frau K., 84 Jahre, Pflegegrad 3, Rente 1.180 Euro im Monat, kein nennenswertes Vermögen, wohnt in ihrem kleinen Reihenhaus. Die Betreuung kostet 2.900 Euro. Pflegegeld bei Pflegegrad 3 sind 599 Euro, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag. Bleiben rund 2.170 Euro, denen eine Rente von 1.180 Euro gegenübersteht, von der ihr ein Teil zum Leben bleiben muss.

Genau diese Differenz ist der Fall für die Hilfe zur Pflege. Das Haus muss sie dafür nicht verkaufen, solange sie darin wohnt. Ihre Tochter verdient 52.000 Euro im Jahr und wird nicht herangezogen.

Das ist ein Beispiel, keine Zusage. Ihr Fall wird einzeln gerechnet.

Der Antrag: worauf es ankommt

Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Einformloses Schreiben genügt, damit die Frist läuft, das Formular reichen Sie nach. Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite: Die Leistung gibt es erst ab dem Tag, an dem das Amt von der Notlage erfährt. Jeder Monat, den Sie mit dem Sammeln von Unterlagen warten, ist verlorenes Geld.

Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Ablehnungen im ersten Durchgang sind nicht selten, oft wegen fehlender Unterlagen.

Häufige Fragen

Kann der Eigenanteil bei der 24-Stunden-Betreuung wirklich auf 0 Euro sinken?

In Einzelfällen ja. Wenn Rente, Pflegegeld und Vermögen unter den Grenzen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII liegen, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten vollständig. Der Regelfall ist ein deutlich reduzierter Eigenanteil, nicht null. Was in Ihrem Fall herauskommt, hängt von Einkommen, Vermögen und Pflegegrad ab und wird vom Amt einzeln geprüft.

Was ist Hilfe zur Pflege?

Eine Leistung der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Sie springt genau dann ein, wenn die Pflegekasse und das eigene Einkommen die Pflegekosten nicht decken. Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, Hilfe zur Pflege schließt die Lücke darüber hinaus.

Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen des einzelnen Kindes. Darunter wird gar nicht geprüft, und das Amt fragt die Einkommen der Kinder auch nicht ab. Das ist der Punkt, an dem die meisten Familien aufatmen.

Welches Vermögen darf ich behalten?

Ein Schonvermögen bleibt in jedem Fall unangetastet. Dazu kommen ein angemessenes selbstbewohntes Haus oder eine Wohnung, eine Bestattungsvorsorge und bestimmte Altersvorsorge. Die genauen Beträge ändern sich, deshalb nennen wir sie im persönlichen Gespräch mit dem aktuellen Stand.

Müssen die Erben die Hilfe zur Pflege zurückzahlen?

Eine Rückforderung ist nur aus dem Nachlass möglich, nicht aus dem eigenen Vermögen der Erben. Wer erbt, haftet also nicht mit dem eigenen Konto. Für die Rückforderung gelten außerdem Fristen. Diese Frage stellen uns Angehörige am häufigsten, und die ehrliche Antwort nimmt meistens die größte Angst.

Wie stelle ich den Antrag?

Beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Ein formloses Schreiben genügt, damit die Frist läuft, das Formular können Sie nachreichen. Wichtig ist der frühe Zeitpunkt: Die Leistung gibt es erst ab dem Tag, an dem das Amt von der Notlage erfährt, nicht rückwirkend für die Monate davor.

Wir rechnen Ihren Fall durch

Kostenlos und unverbindlich, gern bei Ihnen zu Hause. Wir sagen Ihnen ehrlich, was Sie erwarten können, und begleiten Sie zum Antrag. Auch dann, wenn am Ende herauskommt, dass die Betreuung für Sie nicht passt.

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